Allgemeine Geschäftsbedingungen der GJC Gnädinger & Jörder Consulting GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch für zukünftige Geschäfte und Leistungen der GJC Gnädinger & Jörder Consulting GmbH, im Folgenden GJC genannt, mit ihren Kunden für Beratungs- und Betreuungsleistungen im Bereich Prozessoptimierung und IT. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert.
  2. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil. Die hier vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn GJC in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Kunden im Sinne der hier dargestellten AGB sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragspartner

Der Vertragsschluss kommt zustande mit der:

GJC Gnädinger & Jörder Consulting GmbH, Weites Tal 2, 69198 Schriesheim

Telefon: +49 6203 6701
E-Mail: info@gjc-quality.com

Registergericht: Mannheim
Registernummer: 432439

Umsatzsteuernummer: DE 195 949 655

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Herr Frank Jörder, Herr Thomas Fries

§ 3 Vertragsabschluss; Umfang des Beratungsauftrages

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zu Stande. Der Inhalt des Angebots und damit der Umfang des Auftrages wird gesondert geregelt.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass die der GJC mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die GJC unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, während des bestellten Leistungszeitraumes einen geeigneten Ansprechpartner für erforderliche Abstimmungen und Planungen zu benennen und verfügbar zu halten. Führt eine projektinterne Entscheidung, ein Budgetstopp, fehlende Freigaben, nicht verfügbare Ansprechpartner, auslastungswirksame Fehlplanungen oder ein sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstand dazu, dass der Berater seine Leistung nicht erbringen kann, so gilt die Leistung als abgerufen. Die im Angebot beschriebene Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet und wird zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet, abzüglich ersparter Aufwendungen des Beraters.

  3. Etwaige sonstige Pflichten ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung.

§ 5 Pflichten der GJC

  1. Die Leistungspflichten der GJC ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

§ 6 Haftung

  1. Etwaige Haftungsfragen richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, sofern diese hierzu eine Regelung trifft. Sofern dies nicht der Fall ist, richten sie sich nach allgemeinen rechtlichen Grundsätzen.

§ 7 Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung richtet sich im Einzelfall nach den vertraglichen Vereinbarungen.

§ 8 Loyalitätsverpflichtung; Abwerbeschutz

  1. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages und bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsende mit den Mitarbeitern der GJC in keinerlei direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung zu treten. Als indirekte Geschäftsbeziehung gilt auch die Vermittlung der Mitarbeiter der GJC an Dritte.
  2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,00 verwirkt und sofort fällig sowie eine monatliche Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00, jeweils zahlbar zum Monatsende.
  3. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes ist nicht ausgeschlossen.

§ 9 Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

  2. Beendet der Auftraggeber den Abruf der vereinbarten und bestellten Leistungen vorzeitig, bleibt die im Angebot bezeichnete Vergütung für einen Zeitraum von acht (8) Wochen geschuldet und wird auf Basis der vereinbarten Sätze, abzüglich ersparter Aufwendungen des Beraters, abgerechnet. Dies gilt nicht, wenn die Beendigung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des eingesetzten Beraters beruht.

§ 10 Schlussbestimmungen /Gerichtsstand

  1. Sofern Einzelverträge von obigen Regelungen inhaltlich abweichende Regelungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GJC vor.
  2. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechenden oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
  4. Der örtliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Heidelberg, sofern sich aus dem Gesetz nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand ergibt.
  5. Diese AGB und die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.